Projektakten

Alle Projektträger müssen eine Projektakte führen, die sie bei Prüfungen vorlegen müssen.

Auf dem beigefügten Dokument haben wir eine Liste von Inhalten zusammengestellt, nach der Sie sich richten können. Dies ist als Anregung zu verstehen, eine Haftung können wir nicht übernehmen.

Folgende Unterlagen sollten Sie als Projektträger auf jeden Fall übersichtlich bei sich abgelegt haben und mindestens 10 Jahre aufbewahren. Im Falle einer Prüfung kann von Ihnen verlangt werden, diese Unterlagen vorzulegen.

Die fett markierten Unterlagen sind auf jeden Fall erforderlich, die anderen sehr wahrscheinlich, aber nur, wenn entsprechende Vorgänge stattgefunden haben.

Wer EU-Förderung für sein Projekt erhält, muss mehr Unterlagen aufbewahren, als die Projektträger, die „nur“ aus dem Zusammerland-Topf Geld erhalten. Deshalb haben wir zwei verschiedene Listen vorbereitet.

Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie bitte das Regionalmanagement an.

Diese Angaben sind ohne Gewähr, eine Haftung können wir seitens des Regionalmanagements nicht übernehmen.

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