Sachleistungen

Definition siehe "Merkblatt für Lokale Aktionsgruppen in Niedersachsen und Bremen zur Umsetzung von LEADER in der  Förderperiode 2014-2020 Auszug aus der Besonderen Dienstanweisung LEADER".

Bei Eigenleistungen von Vereinen muss ein Angebot von einem Unternehmen vorliegen, aus dem die Anzahl der Stunden und der Preis pro Stunde hervor gehen. Der Verein darf nur 60 % des Unternehmerlohns geltend machen. Es werden nur die vom Unternehmer angesetzten Stunden angerechnet, auch, wenn die Vereinsmitglieder tatsächlich mehr Stunden benötigt haben, die Arbeiten zu erledigen.

Bitte lesen Sie auch die entsprechenden Angaben im beigefügten Dokument unter dem Punkt „Sachleistungen“.

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