Zweck und Zweckbindung

  • Förderung bringt Zweckbindung mit sich
  • Zweckbindung: Dauer, für die man eine bestimmte Nutzung nachweisen muss.
    Wird etwas anders genutzt, kann Förderung anteilig gekürzt werden.
  • Bei LEADER betrug die Zweckbindung bis zum Erscheinen der Allgemeinen Nebenbestimmungen ELER (ANBest ELER) 5 Jahre. Dies wurde durch die LEADER-Richtlinie Punkt 6.4 geregelt. In der ANBest wird zwischen zwei Bereichen unterschieden: Grundstücke, bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre ab Fertigstellung, Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre ab Lieferung (ANBest ELER 4.2.). Letztendlich gilt die Zweckbindung, die in der Bewilligung festgelegt wird.
  • Wichtig: welchen Zweck hat das Projekt?
  • Von der Beschreibung des Zwecks hängt ab, wie man ein Objekt nutzen kann und ob man die Nutzung ändern kann.
  • Zweckentfremdung vermeiden.

Die Zweckbindung wird in der LEADER-Richtlinie 6.4 geregelt.

In der ANBest wird die Zweckbindung unter Punkt 4 geregelt.

 

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