Die Region Parklandschaft Ammerland wurde im Dezember 2022 erneut als LEADER-Region ausgewählt und offiziell bestätigt, so dass der im Jahre 2015 begonnene LEADER-Prozess auch erfolgreich in der Förderperiode 2023 bis 2027 fortgesetzt werden kann.
Diese Website soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich über das Europäische Förderprogramm LEADER zu informieren. Sie finden auch Informationen über Fördermöglichkeiten, die in der Region bestehen sowie über Aktivitäten und Projekte die in der Region stattfinden bzw. abgeschlossen wurden.
In der Rubrik „Kontakte“ finden Sie die Ansprechparter/innen, die Ihnen helfen, wenn Sie Fragen haben.
LAG-Sitzung am 28.11.24 im Hof Kleiberg in Wiefelstede
In der Sitzung wurden 8 neue Projekte vorgestellt. Nach der Vorstellung wurde über diese Projekte beraten und darüber abgestimmt. Alle 8 Projekte haben eine positive Zustimmung erhalten.
Unter den 8 Projekten sind 2 Projekte, die neuartig in der LEADER Region Parklandschaft Ammerland sind und erstmalig zur Umsetzung kommen. Zum einen soll in Rastede die Progressive Web App (PWA) eingeführt werden und in der Gemeinde Bad Zwischenahn sollen LED Tafeln an den Ortseingängen installiert werden.
Eröffnung des Outdoor-Fitnesspark
Am 10.09.2024 konnte der barrierefreie Outdoor Fitnesspark am Hössensportzentrum in Westerstede offiziell eröffnet werden.
Schon vor der der Eröffnung wurde der Park schon rege genutzt, so berichtet Insa Wetenkamp, die Leiterin des Amts für Sport, Jugend und Kultur.
Besuch aus anderen LEADER Regionen
Aus den LEADER Regionen Fehngebiet, Mittleres Ostfriesland, Nordseemarschen und Ostfriesland an der Ems haben sich Vertreter der " Lokalen Aktionsgruppen" Projekte aus der LEADER Region Parklandschaft Ammerland angeschaut.
Insgesamt wurden 4 Projekte im Park der Gärten (Rostrup/Bad Zwischenahn) 2 Projekte beim Bahnhofsverein und zum Schluss auf dem Jasperhof und beim Landschaftsinformationszentrum (Westerstede) weitere 4 Projekte angesehen.
LEADER Kooperationsaustausch in Polen
Vom 29.08 bis 01.09.2024 waren Vertreter des Freundeskreises, der Stadt Westerstede und der LEADER Region Parklandschaft Ammerland zu Besuch in Polen. In den Gesprächen mit den polnischen Vertretern wurden die ersten Ideen für Kooperationsprojekte ausgetauscht. Demnächst werden wir eine Videokonferenz schalten, in der das weitere Vorgehen besprochen wird.
Neues LAG Mitglied
In der Sitzung am 6. Juni 2024 in Rastede wurde ein neues LAG Mitglied für die Interessengruppe Jugend gewählt, damit haben wir das jüngste stimmberechtigte LAG Mitglied in Niedersachsen (14 Jahre)! Wir sind froh ein so junges und engagiertes LAG Mitglied in unserer LAG haben zu dürfen. Gleichzeitig wurden zwei Vertreterinnen im Alter von 15 - 16 Jahren, für die Interessengruppe Jugend, gewählt.
LEADER Schilder
Seit der neuen Förderperiode 2023-2027, darf das LEADER-Logo und somit die Schilder leider nicht mehr verwandt werden. Da das ArL nun Schilder mit dem EU Logo und den Hinweis auf die Förderperiode KLARA versendet, haben wir uns überlegt, eigene Schilder erstellen zu lassen. Diese Schilder nehmen ergänzend Bezug auf die LEADER Förderung in der Region Parklandschaft Ammerland.
Förderung von Kleinstprojekten
Seit Anfang des Jahres 2024 besteht noch eine weitere Fördermöglichkeit für die LEADER Region Parklandschaft Ammerland. Die Förderung von Kleinstprojekten!
Der Hauptförderschwerpunkt ist die Förderung mit EU Mitteln (LEADER Mittel) und der Kofinanzierung aus dem Zusammerland-Topf (Mittel, die von den Kommunen bereitgestellt werden).
Der zweite Förderbereich ist die Förderung für Projekte bis 10.000 €, diese können rein aus dem Zusammerland-Topf finanziert werden.
Der Dritte und damit neue Förderbereich, ist die Förderung für Kleinstprojekten (Förderung bis 750,00 €), diese Mittel können sehr schnell vom LEADER Vorstand freigegeben werden.
Antragsstellung
Projektanträge können jederzeit bei der LEADER-Geschäftsstelle gestellt werden.
Projektanträge zur Vorlage für die LAG-Sitzungen sind jeweils vier Wochen vor der nächsten Sitzung einzureichen.
Erfordernis, Originalrechnungen beim Verwendungsnachweis vorzulegen
Seit Mai 2021 sollten wieder Originalbelege beim Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Dies ist erneut geändert worden. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat für eine Übergangszeit (bis zur Einführung einer Online-Antragstellung und den dazugehörigen digitalen Auszahlungsanträgen mit Verwendungsnachweisvorlage) eine vereinfachte Verfahrensweise u.a. zur Verringerung des Arbeitsaufwandes zugelassen. (Mitteilung vom ARL vom 4. August 2021)
Nunmehr ist es ab sofort ausreichend, mit dem Verwendungsnachweis jeweils Kopien von Original-Papierrechnungen oder E-Rechnungen vorzulegen.
Der entsprechende Passus künftiger Zuwendungsbescheide lautet
(Stand 4. August 2021 gemäß eines Schreibens vom ARL Oldenburg):
Einzureichende Unterlagen:
Rechnungen können in Papierform als Kopie oder als Ausdruck von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) eingereicht werden. Die Zuwendung wird nur auf Grund geleisteter Ausgaben (abzüglich Skonti und Rabatte) für tatsächlich erbrachte Leistungen gezahlt.
Nicht förderfähige Positionen sind von Ihnen auf den Rechnungen deutlich zu kennzeichnen und von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Werden nicht förderfähige Positionen geltend gemacht, kann dies zu Kürzungen und evtl. zu Sanktionen führen.
Unterhält der Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfungseinrichtung, so wird auf eine vorherige Prüfung des Verwendungsnachweises durch diese Prüfungseinrichtung verzichtet.