Antragstellung

Für die Antragstellung auf Förderung sind verschiedene Dokumente für Sie wichtig.

Im Folgenden finden Sie zu den einzelnen Projektphasen von der Antragstellung bis zum Endverwendungsnachweis entsprechende Formulare.

A) Projektbogen

Im ersten Schritt füllen Sie bitte das Formular „Projektbogen“ aus und schicken Sie es an Herrn Carsten Fischer (leader-geschaeftsstelle@westerstede.de).

Eine Ausfüllhilfe zum Projektbogen finden Sie hier.

Dieser Projektbogen ist die Grundlage für die Entscheidung der Lokalen Aktionsgruppe darüber, ob eine Förderung aus LEADER gewollt ist.

Achten Sie darauf, dass Sie den Bogen rechtzeitig vor der nächsten LAG – Sitzung einreichen. Die Termine für die Sitzungen finden Sie unter der Rubrik „Termine

Wenn die LAG ein positives Votum abgibt, können Sie den offiziellen Antrag an das Amt für regionale Landesentwicklung stellen. In der Regel soll der Antrag nach LAG – Beschluss binnen 6 Monaten gestellt werden.

B) Registriernummer

Wer erstmalig einen Antrag beim Amt für Regionale Landesentwicklung stellt, benötigt eine Registriernummer.

Zum Download: Registriernummernantrag

C) Antrag auf Förderung

Wenn Sie bei der Lokalen Aktionsgruppe eine Projektskizze eingereicht und eine positives Votum erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Förderung beim Amt für regionale Landesentwicklung stellen. Das Formular dazu finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.

Wenn sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement.

 

D) Verwendungsnachweis

Wenn Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie spätestens sechs Monate, nachdem alles fertig ist, einen Verwendungsnachweis beim Amt für regionale Landesentwicklung abgeben.

Die dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Zum Download: Verwendungsnachweis LEADER

sowie Anlage zum Verwendungsnachweis LEADER

oder direkt auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgendem Link: www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37566&article_id=139074&_psmand=7

Erst, wenn der Verwendungsnachweis erbracht und für richtig befunden wurde, kann eine Auszahlung der Fördermittel erfolgen.