Grundstücke und Gebäude, Einbringung von ...

  • Es muss Geld fließen, wenn die Kosten für das Grundstück oder Gebäude eingerechnet werden soll
  • Es werden für das Grundstück oder Gebäude nur 10% der insgesamt förderfähigen Kosten angerechnet

Beispiel: der Erwerb eines Grundstück oder Gebäudes kostet 240.000 € (es muss Geld fließen)

Die Projektkosten entstehen durch einen Umbau in Höhe von 60.000 €
Die Förderung beträgt 75%, also 45.000 €
Zuschuss zum Kaufpreis: 60.000/90*10 = 6.666,67 €
Möglicher Gesamtzuschuss: (45.000+6.666,67)= 51.666,67€

Das Einbringen von Grundstücken wird in der LEADER-Richtlinie unter Punkt 5.9 geregelt

Zurück