Förderbedingungen

Vorbemerkungen

Bei dem Förderkonzept wird davon ausgegangen, dass die Mehrwertsteuer förderfähig ist.

Der Kreis der Zuwendungsempfänger wurde nicht eingeschränkt, da unter dem Motto „Zusammerland“ möglichst viele verschiedene Akteure aktiv einbezogen werden sollen.

Es sind zwei Fördertöpfe vorgesehen, ein Topf für die Förderung von Projekten mit EU-Beteiligung und ein Zusatztopf, aus dem kommunale Mittel nach kommunalem Recht vergeben werden. Dieser Topf wurde geschaffen, um auch kleine Projekte und ggf. bewegliche Güter zu fördern, die ggf. nach LHO und EU-Recht nicht gefördert werden können. Dieses Vorgehen wurde als sehr wichtig erachtet, um insbesondere Aktivitäten von Vereinen und privaten Projektträgern berücksichtigen zu können. Um ausufernde Anträge und Förderungen zu vermeiden, wurde jeweils für unterschiedliche Projektträger eine Maximalförderung vorgesehen. Damit wird auch ermöglicht, eine größere Anzahl von Projekten zu fördern und mehr Einrichtungen an der Förderung teilhaben zu lassen.