Projektauswahl - Verfahren und Kriterien

Projektauswahlverfahren

Abbildung Projektauswahlverfahren
Abbildung Projektauswahlverfahren

Projektauswahlkriterien für Projekte mit EU-Beteiligung

Die Projektauswahlkriterien unterteilen sich in solche, die auf jeden Fall erfüllt werden müs-sen, und in qualitative Kriterien. Bei den Qualitätskriterien werden Punkte vergeben, von de-nen eine Mindestzahl erreicht werden muss. Ein Projektbewertungsbogen ist im Anhang bei-gefügt. Die Auswahl findet in drei Stufen statt:

In der ersten Stufe werden grundlegende Kriterien geprüft, die alle erfüllt sein müssen. Sie lauten:

1. Die Rechtsform Antragsteller*in sowie Projektträger*in und eventueller Partner*innen sind klar angegeben, Vereine müssen eingetragene Vereine sein.

2. Das Projekt findet im Gebiet der LEADER-Region statt, bei Kooperationsprojekten liegt der Nutzen des Projektes auch in der Region.

3. Es ist klar beschrieben, was gefördert werden soll.

4. Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan liegt vor, die Kosten sind plausibel.

5. Ein Zeitplan liegt vor.

6. Eine Bestätigung des/der Projektträger*in über die Verfügbarkeit der Eigenmittel liegt vor.

. Eine Bestätigung der öffentlichen Kofinanzierung liegt vor, sofern kein Geld aus dem Zusammerland-Topf zur Finanzierung herangezogen werden kann oder soll.

8. Das Projekt wirkt auch nach Projektende weiter.

9. Die Folgekosten/der Pflegeaufwand sind gedeckt/geregelt.

10. Die erforderliche Erlaubnis von Eigentümer*innen ist geregelt, falls Nutzungsrechte betroffen sind.

11. Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden in Handlungsfeld 4 liegt eine Be-wertung als Denkmal vor oder das Gebäude wird durch die LAG als denkmalwürdig beziehungsweise baukulturell besonders bedeutsam für den Tourismus bewertet.

12. Durch das Projekt entstehen keine Benachteiligungen von Teilen der Bevölkerung.

13. Es entsteht kein unlauterer Wettbewerb zu bestehenden Anbieter*innen.

14. Die/der Projektträger*in lässt erkennen, dass über Gendergerechtigkeit nachgedacht wurde und Benachteiligungen vermieden wurden. (Bei Projekten ohne Relevanz für Gendergerechtigkeit entfällt dieser Punkt.)

15. Das Projekt ist einem der vier Handlungsfelder zuzuordnen:

– Landschaft, Umwelt, Klimaschutz
– Tourismus
– Demografie
– Ortsentwicklung

16. Das Projekt ist nicht augenfällig klimaschädlich.

Nur, wenn alle oben genannten Kriterien erfüllt sind, wird das Projekt für die nächste Prüfungsstufe zugelassen. Im Projektbogen wird erfasst, ob es sich um ein Kooperationsprojekt handelt, um diesem ggf. Vorrang einzuräumen.

Im zweiten Schritt wird überprüft, welchen Zielsetzungen in den Handlungsfeldern das Projekt entspricht.

In einem dritten Schritt werden verschiedene Qualitätskriterien überprüft. Bei jedem Kriterium können maximal zwei Punkte erreicht werden. Ein Projekt muss mindestens 8 Punkte erreichen, um mit Mitteln aus der EU gefördert zu werden.

1. Beitrag zu Handlungsfeldzielen
Das Projekt trägt zu einem Ziel bei: ein Punkt
Das Projekt trägt zu mehreren Zielen bei: zwei Punkte
 
1
2
    
2. Regionale Projekte
Das Projekt wird in Partnerschaft mehrerer Kommunen umgesetzt und hat eine regionale Wirkung.
Mehr als eine Kommune ist am Projekt beteiligt: ein Punkt
Das Projekt hat positive Wirkung auf die gesamte Region: zwei Punkte
 
 
 
1
2
    
3. Ausmaß der Beteiligung der Bevölkerung
An der Projektumsetzung wirken Bürger*innen mit: ein Punkt
Es wirken Bürger*innen in großem Ausmaß mit: zwei Punkte
 
1
2
    
4. Innovation
Das Projekt ist für die Region neu: ein Punkt
Das Projekt ist auch über die Region hinaus neu: zwei Punkte
 
1
2
    
5. Das Projekt findet im öffentlichen Interesse statt
Das Projekt dient sowohl privaten wie öffentlichen Zwecken: ein Punkt
Das Projekt dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse: zwei Punkte
 
1
2
    
6. Es wird ein Beitrag zur Inklusion wird geleistet, das Projekt hat
sozial-integrative Wirkung und gesellschaftliche Ausrichtung

Ein Beitrag ist zu erkennen: ein Punkt
Ein Beitrag ist im hohen Maß zuerkennen: zwei Punkte
 
 
1
2
    
7. Der Zusammenhalt von Nachbarschaften bzw. in der Gemeinschaft wird gestärkt
Eine Stärkung ist zu erkennen: ein Punkt
Eine Stärkung ist in hohem Maß zu erkennen: zwei Punkte
 
1
2
    
8. Impulswirkung des Projekts
Folgeaktivitäten sind wahrscheinlich: ein Punkt
Folgeaktivitäten sind sehr wahrscheinlich: zwei Punkte
 
1
2
    
9. Vernetzung
Es werden neue Kontakte in der Region geschaffen: ein Punkt
Es werden neue Kontakte über die Region hinaus geschaffen: zwei Punkte
 
1
2
    
10. Flächenverbrauch
Das Projekt ist flächenneutral: ein Punkt
Das Projekt trägt zur Lösung von Flächennutzungskonflikten bei: zwei Punkte
 
1
2
    
11. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Das Projekt wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus oder
leistet einen erkennbaren Beitrag zur Klimafolgenanpassung: ein Punkt
Das Projekt leistet einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz oder
zur Klimafolgenanpassung: zwei Punkte
 
 
1
 
2
    
12. Artenschutz, Biodiversität, Biotopentwicklung und -vernetzung
Das Projekt leistet einen erkennbaren Beitrag: ein Punkt
Das Projekt leistet einen deutlichen Beitrag: 2 Punkte
 
1
2
    
13. Daseinsvorsorge und Grundversorgung
Das Projekt trägt zur Sicherung bzw. Entwicklung ergänzender Infrastrukturen /
Angebotsstrukturen im Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingungen
und Bedürfnisse im dörflichen Umfeld bei, insbesondere bzgl. Gesundheit
und demografischer Herausforderungen.
Das Projekt wirkt sich positiv aus: ein Punkt
Das Projekte leistet einen deutlichen Beitrag: zwei Punkte
 
 
 
 
 
1
2
    
14. Kulturerbe, Baukultur und Denkmäler
Projekt trägt zur Erhaltung / Sicherung wertbestimmender Kulturgüter, Objekte,
Struktur- und Verbindungselemente im besiedelten und unbesiedelten Raum bei.
Erkennbare Bedeutung für Siedlungsstruktur bzw. Orts-/Landschaftsbild: ein Punkt
Besondere Bedeutung für Siedlungsstruktur bzw. Orts-/Landschaftsbild: zwei Punkte
 
 
 
1
2
    
15. Vermarktung regionaler / ökologischer Produkte
Das Projekt leistet einen Beitrag zur Förderung von regionalen Wirtschaftskreisläufen und Wertschöpfungsketten vornehmlich im landwirtschaftlich-ländlichen Bereich und trägt zur Entwicklung und Vorhaltung von hofnahen Angebotsstrukturen bei.
Das Projekt leistet einen erkennbaren Beitrag: 1 Punkt
Das Projekt leistet einen deutlichen Beitrag: 2 Punkte
 
 
 
 
1
2
    

Auswahlkriterien für Kooperationsprojekte

Für Kooperationsprojekte gelten grundsätzlich die gleichen Auswahlkriterien wie für die restlichen Projekte.

Auswahlkriterien für Projekte aus dem Zusatztopf Zusammerland

Für die Projekte, die aus dem Zusatztopf „Zusammerland“ gefördert werden sollen, gelten die gleichen Auswahlkriterien wie für die Projekte mit EU-Beteiligung. Allerdings müssen nur 6 Punkte erreicht werden.

Projektauswahlverfahren

Das Projektauswahlverfahren ist für alle Projekte gleich und wie folgt vorgesehen:

Ein/e Antragsteller*in reicht einen Antrag beim Regionalmanagement ein. Hier findet eine Beurteilung des Projektantrags nach der ersten Stufe statt. Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, erhält der/die Antragsteller*in die Möglichkeit, den Antrag nachzubessern.

Das REM bewertet den Projektvorschlag im Hinblick auf die Zielerfüllung (Stufe 2) und gibt dem/der Antragsteller*in die Möglichkeit der Überarbeitung.

Die LAG bewertet das Projekt nach Qualitätskriterien. Wird das Projekt von der LAG positiv bewertet und mit einer ausreichenden Punktzahl versehen, kann der Antrag beim ArL binnen eines halben Jahres gestellt werden.

Ist die Bewertung negativ, wird erneut entschieden, ob eine Überarbeitung und Neueinreichung denkbar sind.

Grundsätzlich gilt, dass ein überarbeitetes Projekt keinen Vorrang vor Projekten hat, die bei erstmaliger Vorstellung schon eine ausreichende Punktzahl erreicht haben.

Projektauswahlkriterien REK Ammerland 2022