Projektauswahlverfahren
Ein/e Antragstellerin reicht einen Antrag beim Regionalmanagement ein. Hier findet eine Beurteilung des Projektantrags nach der ersten Stufe statt. Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, erhält der/die Antragstellerin die Möglichkeit, den Antrag nachzubessern.
Das REM bewertet den Projektvorschlag im Hinblick auf die Zielerfüllung (Stufe 2) und gibt dem/der Antragsteller*in die Möglichkeit der Überarbeitung.
Die LAG bewertet das Projekt nach Qualitätskriterien. Wird das Projekt von der LAG positiv bewertet und mit einer ausreichenden Punktzahl versehen, kann der Antrag beim ArL binnen eines halben Jahres gestellt werden.
Ist die Bewertung negativ, wird erneut entschieden, ob eine Überarbeitung und Neueinreichung denkbar sind.
Grundsätzlich gilt, dass ein überarbeitetes Projekt keinen Vorrang vor Projekten hat, die bei erstmaliger Vorstellung schon eine ausreichende Punktzahl erreicht haben.
